Main-Echo vom 3. April 2009

Fürst will Geld für Schutzgebiet

Wassergruppe Forstarbeiten durch Wasserschutzgebiet beeinträchtigt - 70 Euro pro Hektar als Entschädigung?



Marktheidenfeld   Anfangs war alles prima und alle waren happy: Die neuen Quellen im Wachengrund sind ein zweites Standbein des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Marktheidenfelder Gruppe, kurz: Wassergruppe genannt. Sie waren auch nötig, damit man im Heinrichsgrund die alten Brunnen in Ruhe sanieren kann. Denn die arbeiten seit 1912 und haben es dringend nötig.

Jetzt kommen die Folgen: Wegen der neuen Brunnen im Wachengrund wurde das Wasserschutzgebiet auf 5000 Hektar ausgeweitet. Rund 1050 Hektar davon fallen in den fürstlich Löwensteinischen Park. Dessen Forstmeister Stefan Beyer vom Forstamt Einsiedel sieht dadurch eine erhebliche Beeinträchtigung, weil der Verkehrswert des Waldes um 50 Prozent sinke, wenn sich dieser in einem Wasserschutzgebiet befinde.

Beyer machte gestern Mittag bei der Sitzung des Verbandsausschusses der Wassergruppe die Rechnung auf: Wenn der Verkehrswert pro Hektar Wald um 2500 Euro sinke, seien das bei rund 1000 Hektar etwa 2,5 Millionen Euro. Die könne man zwar nicht fordern, wohl aber eine Entschädigung für die Beeinträchtigungen, die das Wasserschutzgebiet bringe. So dürfe man gefällte Bäume, die man nicht sofort aus dem Wald bringen könne, gegen Borkenkäferbefall nicht mehr spritzen und auch das Betanken der schweren Harvester (Vollholzernter) dürfe nicht mehr im Wasserschutzgebiet erfolgen. Sie müssten zum Tanken aus dem Wald rausfahren. Als Beispiel nannte Beyer die Stadt Lohr, die eine jährliche Erschwerniszulage von rund 70 Euro pro Hektar bezahle. Wenn der Mehraufwand der fürstlichen Verwaltung entschädigt würde, "dann werden wir Ruhe geben", betonte der Forstmeister, der ansonsten mit dem Gang zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof drohte.

Zudem forderte er, dass das Wasserschutzgebiet verkleinert werde. Er habe wenig Vertrauen in das Wasserwirtschaftsamt, das bereits oft genug vor Gericht "runtergefallen" sei, weil es viel zu große Wasserschutzgebiete ausgewiesen habe.

Beyer weiter: Schon bei der Ausweisung des Wasserschutzgebietes hätte das Landratsamt eine Entschädigung festsetzen müssen. Man wolle sich aber untereinander einigen, bevor man die Gerichte anrufe: "Wir streben eine Zusammenarbeit an."

Auf die Schnelle aber konnte Verbandsvorsitzender Richard Krebs dem fürstlichen Beamten keine Zusage geben: Erst wolle man die Sachverständigen hören, dann die alten Unterlagen für die Genehmigung der Brunnen und der Wasserschutzgebiete für Heinrichs- und Wachengrund nachbessern und: man wolle weiter im Gespräch bleiben.

Die gesamte Thematik soll erst einmal der Verbandsversammlung vorgelegt werden, die am Donnerstag, 23. April, um 18 Uhr im Ratssaal des Alten Rathauses in Marktheidenfeld tagen wird.   Lothar Pfaff